Korruption – das direkte oder indirekte Streben, Fordern oder Annehmen von Vermögensvorteilen oder anderen persönlichen Vorteilen (Geschenke, Dienstleistungen, Versprechen, Privilegien) durch einen Beamten oder eine ihm gleichgestellte Person für sich selbst oder eine andere Person für die Vornahme oder Unterlassung einer Handlung im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben, sowie Handlungen oder Unterlassungen eines Beamten oder einer ihm gleichgestellten Person mit dem Ziel, für sich selbst oder eine andere Person oder die Annahme eines solchen Vorteils, sowie das direkte oder indirekte Anbieten oder Gewähren eines Vermögensvorteils oder eines anderen persönlichen Vorteils (Geschenke, Dienstleistungen, Versprechen, Privilegien) an einen Beamten oder eine ihm gleichgestellte Person für die Vornahme oder Unterlassung von Handlungen im Rahmen der dienstlichen Aufgaben eines Beamten oder einer ihm gleichgestellten Person sowie die Vermittlung bei der Vornahme der in diesem Teil genannten Handlungen.
Ziel der Korruptionsprävention – Unparteilichkeit und Transparenz der Tätigkeit staatlicher und kommunaler Einrichtungen sowie von Unternehmen zu gewährleisten.
(Quelle: https://www.stt.lt/korupcijos-prevencija/7439)
Rechtsvorschriften:
Gesetz der Republik Litauen zur Korruptionsprävention
Beschluss zur Genehmigung der nationalen Agenda zur Korruptionsprävention für den Zeitraum 2022-2033
Korruptionskarte Litauens 2022/2023
Programm der Stadtverwaltung Palanga zur Korruptionsprävention für die Jahre 2021–2023
Nationale Antikorruptionsprogramm der Republik Litauen für den Zeitraum 2015–2025
Verantwortung für Rechtsverstöße korruptiver Art:
Die Verantwortung für festgestellte Straftaten korruptiver Art wird im Strafgesetzbuch der Republik Litauen festgelegt: Bestechlichkeit (Artikel 225), Bestechung (Artikel 227), Amtsmissbrauch (Artikel 228).
Durch die Gewährung eines Bestechungsgeldes (Bestechung) wird nicht nur die festgelegte Verwaltungsordnung verletzt, sondern auch der Grundsatz der Gleichheit aller Personen vor dem Gesetz, da in diesem Fall eine bestimmte Person unrechtmäßig einen Vorteil gegenüber anderen Personen erlangt. Im Strafgesetzbuch (StGB) ist festgelegt, dass die Annahme von Bestechung strenger bestraft wird als die Gewährung von Bestechung. In Artikel 225 StGB ist festgelegt, dass eine Person, die Bestechung annimmt, „mit dem Entzug des Rechts, eine bestimmte Arbeit auszuüben oder einer bestimmten Tätigkeit nachzugehen, oder mit Freiheitsentzug bis zu vier Jahren bestraft wird“, während der Bestechende „mit Freiheitsbeschränkung oder einer Geldstrafe, mit Arrest oder mit Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren bestraft wird“ (StGB, Art. 227).
Eine Person wird von der strafrechtlichen Verantwortung für Bestechung nur dann befreit, wenn die Bestechung von ihr verlangt oder provoziert wurde und sie, nachdem sie die Bestechung angeboten, versprochen oder geleistet hat, dies vor der Bekanntgabe des Verdachts den Strafverfolgungsbehörden gemeldet hat oder er hat das Bestechungsgeld mit Wissen der Strafverfolgungsbehörde angeboten, versprochen oder gegeben.
Bürger können mögliche Fälle von Korruption im Tourismusinformationszentrum von Palanga melden:
1. dem Direktor des Tourismusinformationszentrums per E-Mail an rasa.kmitiene@visit-palanga.lt und/oder telefonisch unter (8 460) 48822.
2. An die Sonderermittlungsbehörde (STT) per E-Mail an pranesk@stt.lt und/oder über die rund um die Uhr erreichbare Hotline unter (8 5) 266 3333. Sie können auch eine Meldung auf der Website der STT hinterlassen, indem Sie den Link „Korruption melden/Meldung hier hinterlassen“ auswählen oder auf das bewegliche Informationsfeld „Sie können Korruption bekämpfen“ klicken.
3. An die Stadtverwaltung von Palanga per E-Mail an antikorupcija@palanga.lt und/oder über die Vertrauenshotline (8 460) 51 502, die rund um die Uhr erreichbar ist (Hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter).
4. Für die Prävention und Kontrolle von Korruption ist die Tourismusmanagerin Aušra Stankevičienė (8 460) 48811, E-Mail ausra.stankeviciene@visit-palanga.lt
Stellen im Tourismusinformationszentrum Palanga, für die Informationen über die Person gesammelt werden (gemäß den Bestimmungen des Artikels 15 des Gesetzes der Republik Litauen über Korruptionsprävention):
Position | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Direktor | ˅ | ˅ | ˅ | ˅ | ˅ | ˅ |
Stellvertretender Direktor | ˅ | ˅ | ˅ | ˅ | ˅ | ˅ |
Buchhalter | ˅ | ˅ | ˅ | ˅ | ˅ | ˅ |
Dokumente zum Herunterladen:
2023-2025
Programm zur Korruptionsprävention des Tourismusinformationszentrums Palanga für die Jahre 2023–2025
2019–2021
Programm zur Korruptionsprävention des TIC Palanga für den Zeitraum 2019–2021
Maßnahmenplan des Palanga TIC zur Korruptionsprävention 2019–2021
Bericht zur Korruptionsprävention 2019
Schlussfolgerung zur Feststellung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Korruption im Jahr 2019
2017–2018
Programm zur Korruptionsprävention 2017–2018 des TIC Palanga
Maßnahmenplan des Palanga TIC zur Korruptionsprävention für den Zeitraum 2017–2018
Bericht zur Korruptionsprävention 2017
Schlussfolgerung zur Feststellung der Wahrscheinlichkeit von Korruption im Jahr 2017
Bericht zur Korruptionsprävention 2018
Schlussfolgerung zur Feststellung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Korruption im Jahr 2018