Der Abschnitt der Staatsgrenze der Großfürstentums Litauen, der im Vertrag von Melno festgelegt wurde

Am 12. Februar 2009 wurde der Abschnitt der Staatsgrenze der Großfürstentums Litauen, der im Vertrag von Melno festgelegt wurde und dessen Markierungen am südlichen Rand von Palanga zu sehen sind, in das Register der Kulturgüter Litauens aufgenommen. Dieses Objekt, das eine Fläche von 4.878 m² einnimmt, wurde zum regionalen Kulturgut erklärt, wobei seine wertvollen Eigenschaften als ingenieurtechnisch (bedeutend, wichtig) und historisch (bedeutend, wichtig) bezeichnet werden.Im Register sind die wertvollen Eigenschaften des Objekts angegeben: Elemente des Bodens und seiner Oberfläche: erhaltener, zwar teilweise verschütteter Graben (bis zu 0,5 m tief, oben etwa 3 m breit, nach unten hin verjüngend, Boden etwa 0,5 m breit) sowie Aufschüttungen – beidseitig des Grabens bis zu 1 m breit und bis zu 0,3 m hoch, die aus der beim Ausheben des Grabens ausgehobenen Erde gebildet wurden. Die Aufschüttungen sind stellenweise abgetragen. Dieses Kulturgut wird auf das 15. bis 20. Jahrhundert datiert.

Palangos m., Palangos m. sav.