„Palangiškio“-Karta

 

Rabatte mit der Palanga-Karte

Rabatte mit der Palanga-Karte für Ukrainer

Die Liste der Rabatte wird ständig ergänzt.

Die bestätigten Rabatte, die im nächsten Monat gültig sind, werden in der letzten Woche des Monats in der lokalen Presse, auf der Website der Stadtverwaltung von Palanga und des Tourismusinformationszentrums von Palanga (www.palanga.lt und www.visit-palanga.lt) sowie auf den Facebook-Seiten „Palangos miesto savivaldybė“ und „Visit Palanga“ veröffentlicht.

Verfahren zur Ausstellung der Palanga-Karte

Gemäß dem Beschluss Nr. T2-228 der Stadtverwaltung von Palanga vom 2. November 2017 „Über die Genehmigung der Beschreibung des Verfahrens zur Ausstellung und Verwendung der Palanga-Karte“ gilt Folgendes:

1. Die Palanga-Karte wird nur an Personen ausgestellt, die ihren Wohnsitz in Palanga angemeldet haben, oder an Ehrenbürger der Stadt.

2. Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweisdokument
  • Bescheinigung über den gemeldeten Wohnsitz in Palanga (erhältlich unter www.epaslaugos.lt oder beim Standesamt – Kęstučio g. 19, Palanga; Tel. 8 460 48712) – eine Papierversion der Bescheinigung ist nicht erforderlich (eine auf einem Gerät gespeicherte Version ist ausreichend)
  • Antrag (in beglaubigter Form)

3. Gebühr für die Karte – 1 Euro.

4. Anträge für die Karte sind einzureichen:

  • im Selbstbedienungssystem https://epaslaugos.palanga/palangiskio-korteles-isdavimas (Personenbetreuung und Ausstellung von Dokumenten – Ausstellung der Palanga-Karte)
  • im Tourismusinformationszentrum von Palanga – Vytauto g. 94, Palanga; Tel. 8 460 48811; www.visit-palanga.lt

5. Die Karte kann im Tourismusinformationszentrum Palanga (Vytauto g. 94, Palanga; Tel. 8 460 48811) abgeholt werden, sobald Sie eine Benachrichtigung über die Fertigstellung der Karte an die angegebenen Kontaktdaten oder über das Selbstbedienungssystem erhalten haben.

6. Die Herstellung der Karte dauert ca. 30 Tage.

Am 26. November 2020 hat der Stadtrat von Palanga den Beschluss „Über die Änderung des Beschlusses Nr. T2-228 des Stadtrats vom 2. November 2017“ gefasst. Der am 26. November 2020 in Kraft getretene Beschluss Nr. T2-228 des Stadtrats besagt, dass die Gültigkeitsdauer der Palanga-Karten bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wird. Die Einwohner von Palanga müssen also keine neuen Karten beantragen, diese bleiben bis zum angegebenen Termin gültig. In demselben Beschluss heißt es: „Wird die Karte nicht innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Ausstellung abgeholt, wird sie vernichtet“.

Alle Informationen zur Palanga-Karte erhalten Sie unter der Telefonnummer 8 460 34144 oder 8 460 48811 oder per E-Mail an rinkodara@palanga.lt.

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Mit Beschluss 22T-068 des Stadtrats von Palanga ist es Personen mit dem Status eines Kriegsflüchtlings aus der Ukraine, die sich im Gebiet der Stadt Palanga aufhalten und vom Migrationsamt eine Aufenthaltsgenehmigung für Litauen erhalten haben, die Nutzung der Sonderangebote und Ermäßigungen für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Palangiškio-Karte.

Personen mit dem Status eines Kriegsflüchtlings aus der Ukraine wird ein Äquivalent zur Palangiškio-Karte ausgestellt – eine Bescheinigung zur Palangiškio-Karte (im Folgenden „Bescheinigung“), die ab dem 1. April kostenlos Sie kann im Tourismusinformationszentrum von Palanga (Vytauto g. 94, Palanga) nach Ausfüllen eines Antrags kostenlos ausgestellt werden. Es müssen Dokumente der Migrationsbehörde und ein Vertrag über den Wohnsitz in Palanga vorgelegt werden, d. h. eine von der Migrationsbehörde ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung für Litauen und ein Vertrag über die Miete oder Nutzung einer Wohnung in Palanga.

Die Bescheinigung ist nur für den in der Vereinbarung über den Wohnsitz in Palanga angegebenen Zeitraum gültig. Bei Verlängerung des Miet- oder Nutzungsvertrags wird sie neu ausgestellt.

Mitteilungen über die Ermäßigung für Inhaber der Palangiškio-Karte und nun auch ihres Äquivalents, der Bescheinigung über die Palangiškio-Karte, werden auf der Website der Stadtverwaltung von Palanga www.palanga.lt und auf Facebook www.facebook.com/palanga veröffentlicht.lt am Ende jedes Monats – über den kommenden Monat.

Der Stadtrat von Palanga hat außerdem beschlossen, dass Kriegsflüchtlinge, die sich in Palanga niedergelassen haben, bis zum 31. Dezember dieses Jahres kostenlos den Museum der Kurstadt Palanga besuchen dürfen. Außerdem erhalten sie kostenlos einen Benutzerausweis (Leserausweis) für die öffentliche Bibliothek der Stadtverwaltung von Palanga, und es werden keine Gebühren für das Kopieren oder Laminieren einer bestimmten Anzahl von Dokumenten erhoben.