Parken
Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug anreisen, sollten Sie die von der Stadtverwaltung von Palanga festgelegten Regeln für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Parkplätzen beachten:
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Parkplatz und der Dauer des Parkens.
Das Stadtgebiet von Palanga ist farblich nach Zonen eingeteilt. Der Preis für das Parken variiert von einer Zone zur anderen.
Vom 15. Mai bis einschließlich 15. September, von 7.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gelten die folgenden Mautsätze:
In der Grünen Zone, für das Parken eines Fahrzeugs:
30 Minuten – 1,1 EUR, zahlbar sofort beim Parken;
eine Stunde – 2,2 EUR, zahlbar sofort beim Parken;
In der Roten Zone, für das Parken eines Fahrzeugs:
dreißig Minuten – 0,8 EUR, zahlbar sofort beim Parken;
eine Stunde – 1,6 EUR, zahlbar sofort beim Parken;
In der Gelben Zone, für das Parken eines Fahrzeugs:
dreißig Minuten – 0,4 EUR, zahlbar sofort nach dem Parken;
eine Stunde – 0,8 EUR, zahlbar sofort nach dem Parken;
Vom 15. Mai bis einschließlich 15. September bei Nichtbezahlung der Parkgebühren, unabhängig von der Parkdauer an diesem Tag, in der Grünen Zone – 40 EUR, in der Roten Zone – 30 EUR, in der Gelben Zone – 20 EUR, wobei die Zahlung im Nachhinein oder nach dem Verlassen der ausgewiesenen Zahlstelle bis 24.00 Uhr des Folgetages erfolgen muss.
Vom 16. September bis einschließlich 14. Mai von 8.00 bis 20.00 Uhr für das Parken eines Fahrzeugs in den folgenden Straßen der Grünzone: Vytauto g. (von Kęstučio g. bis S. Dariaus ir S. Girėno g.), S. Daukanto g. von der Kęstučio g. bis zur A. Mickevičiaus g., A. Mickevičiaus g. von der S. Daukanto g. bis zum westlichen Rand des Grundstücks A. Mickevičiaus g. 1, Gedimino g. von der Birutės al. bis zur Meilės al. und auf dem Parkplatz beim Gebäude Birutės al. 36
- dreißig Minuten – 0,5 Euro, zu zahlen sofort nach dem Abstellen des Fahrzeugs;
- eine Stunde – 1,0 Euro, zu zahlen sofort nach dem Abstellen des Fahrzeugs;
Vom 16. September bis einschließlich 14. Mai von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr, ohne Bezahlung für das Parken, unabhängig von der Parkdauer an diesem Tag in den grünen Zonen der Straßenabschnitte – 20 Euro, zahlbar später oder bei Verlassen des festgelegten Zahlungsortes bis zum nächsten Tag um 24 Uhr.
Für die Ausstellung einer Genehmigung für Elektrofahrzeuge für ein Jahr – 15 Euro
- Elektromobil-Genehmigung – Genehmigung, die das Recht zum Abstellen eines Fahrzeugs gewährt, dessen mechanische Bewegung ausschließlich durch ein System zur Speicherung elektrischer Energie angetrieben wird und das ausschließlich mit einem Elektroantrieb ausgestattet ist, an einem gebührenpflichtigen Parkplatz in der gebührenpflichtigen Zone. Die Genehmigung für Elektrofahrzeuge ist für Fahrer (Fahrzeugführer) von Fahrzeugen mit Elektroantrieb obligatorisch.
Das Antragsformular für die Genehmigung für Elektrofahrzeuge können Sie auf der Website des Palanga City Toll Collection Center ausfüllen, indem Sie sich in Ihr Selbstbedienungskonto einloggen: https://savitarna.pmrc.lt/account/login
Betrieb von Parkplätzen
Anwohner und Besucher der Stadt können ihre Fahrzeuge auf einem speziellen Parkplatz (Ronžės g. 5A) abstellen. Das Parken ist hier gebührenpflichtig.
Die Gebühr kann an einem Parkautomaten, per SMS über Ihren Mobilfunkanbieter und sogar über vier mobile Apps bezahlt werden: „uniPark“, „Flowbird“, ‚carOne‘ und „ParkMan“ sowie direkt per Banküberweisung auf der Selbstbedienungswebsite des Palanga-Gebührenzahlungszentrums.
Wenn ein Fahrzeug aufgrund seiner Größe oder aus anderen objektiven Gründen mehr als einen Parkplatz belegt (ein Parkplatz ist 5 m lang und 2,4 m breit), muss der Fahrzeugführer (Fahrer) die Gebühr für alle vom Fahrzeug belegten kostenpflichtigen Parkplätze entrichten.