Abschnitt der durch den Vertrag von Melno II festgelegten Staatsgrenze der GDL

Am 12. Februar 2009 wurde ein Abschnitt der durch den Vertrag von Melno festgelegten Staatsgrenze der GDL in das Register des Kulturerbes der Republik Litauen eingetragen. Das Objekt mit einer Fläche von 4.878 Quadratmetern erhielt den Status eines regionalen Kulturerbes und sein Wert wurde als ingenieurtechnisch (bedeutend, wichtig) und historisch (bedeutend, wichtig) angegeben. In der Eintragung heißt es, dass die wertvollen Merkmale des Objektes die Elemente des Geländes und seiner Oberfläche sind: ein erhaltener, wenn auch teilweise verschlammter Graben (bis zu 0,5 m tief, oben ca. 3 m breit, nach unten schmaler werdend, unten ca. 0,5 m breit) und bis zu 1 m breite und bis zu 0,3 m hohe Böschungen auf beiden Seiten des Grabens, die aus dem bei der Ausgrabung aufgeschütteten Boden bestehen. Die Böschungen sind stellenweise abgetragen. Dieses Kulturgut stammt aus dem 15. und 20.